Auf Ihre stationären Einrichtungen ist ein entscheidender Stichtag zugerückt: der 1. Januar 2020.
Es trat die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft, die Fachleistungen der Eingliederungshilfe (EGH) von den existenzsichernden
Leistungen des Lebensunterhaltes trennt. Die damit verbundene Abschaffung des pauschalen Lebensunterhaltes hat erhebliche Folgen für Ihre Finan-
zierung und Ihr Vertragswesen. Um die Ihnen zustehenden Mittel bei dem EGH- und Grundsicherungsträger beantragen zu können, müssen Sie die
Flächen, die Kosten der Unterkunft (KdU) und die Mieten je Bewohner ermitteln. Genau das leistet für Sie der BTHG-Check von KIPS.
m² Flächenzuordnung
Was sind Wohnflächen? Was Fachleistungs-flächen? Was Mischflächen? KIPS ordnet die vor Ort erfassten Flächen gemäß BTHG-Vorgaben zu.
€ Kosten der Unterkunft
Mit Hilfe des Flächenaufteilungsschlüssels können die Nettokaltmiete, die kalten Betriebskosten, die Strom- und Heizkosten sowie sonstige Kosten be- rechnet werden.
€/m² Miete je Bewohner
KIPS versetzt Sie in die Lage, die Miete pro Bewohner und die Investitionskosten BTHG-konform auszuweisen. Dabei nehmen wir für Sie auch den geforderten Abgleich mit den örtlichen Mietobergrenzen vor.
"Der große Arbeitsaufwand, um die Grundlagen für die Abrechnung
nach BTHG zu schaffen, hat uns erst einmal Sorgen bereitet. Dank der professionellen Flächenaufnahme und Flächenzuordnung von KIPS
haben wir einen großen Schritt in Richtung BTHG-Einführung gemacht."
ANJA COSFELD,
Leitung tom - Tilbecker Objekt- Management, Stift Tilbeck GmbH
Grundriss mit Flächenzuordnung
Übersichtliche Flächendokumentation
für Ihre Antragsstellung.
Raumliste mit Flächenzuordnung
Die Flächenzuordnung ermöglicht die Berechnung des Aufteilungs-schlüssels für die Wohn- und Fachleistungsflächen und ist somit die praktische Basis für Ihre BTHG-konforme Kostenberechnung.